Passagierberechtigung


Möchten Sie als Ul Pilot auf Ihren Flügen Familie, Freunde oder andere Passagiere mitnehmen, so wird eine Passagierberechtigung benötigt. Diese kann direkt nach der Erstausstellung der Lizenz bei uns erworben werden. Der Erwerb dauert in der Regel nicht länger als zwei Tage. Danach steht den gemeinsamen Ausflügen nichts mehr im Wege.



Inhalt

Die Passagierberechtigung ist auf recht unkompliziertem Wege zu erlangen. Sie müssen hierfür fünf Überlandflüge absolvieren. Zwei müssen in Begleitung eines Fluglehrers und über eine Entfernung von mindestens 200 km geflogen werden. Bei den 200 km-Distanzen ist zusätzlich jeweils eine Zwischenlandung vorgeschrieben. Auf einen Blick:

  • Mindestens fünf Überlandflüge
  • Davon zwei Flüge mit Fluglehrer und einer Strecke von mindestens 200 km inkl. Zwischenlandung

Fallbeispiel

Der erste Teil der Passagierberechtigung, der allein und ohne Begleitung des Fluglehrers geflogen werden darf, könnte folgendermaßen geplant und innerhalb von etwa zwei Flugstunden absolviert werden:

  • Flug von Strausberg EDAY nach Ruppiner Land EDBF mit einem Touch-and-Go in Finow/Eberswalde EDAV.
  • Flug von Ruppiner Land EDBF nach Schönhagen EDAZ mit einem Touch-and-Go in Bienenfarm EDOI.
  • Flug von Schönhagen EDAZ zurück nach Strausberg EDAY mit einem Touch-and-Go in Eggersdorf EDCE.

Damit wäre der erste Teil der Passagierberechtiung erledigt. Die beiden 200 km Flüge mit Fluglehrer könnten an einem weiteren Tag mit einem Ausflug nach Rügen EDCG verbunden werden. Zum Beispiel:

  • Flug von Strausberg EDAY nach Rügen EDCG (Zwischenlandung in EDCP Peenemünde).
  • Flug von Rügen EDCG zurück nach Strausberg EDAY (Zwischenlandung in EDCA Anklam).

Damit hätten Sie als Pilot auch die beiden 200 km Strecken mit Zwischenlandung im Flugbuch stehen. Der letzte Flug kann vom Fluglehrer als Prüfungsflug gewertet werden, sodass der Eintrag der Passagierberechtigung unmittelbar danach erteilt bzw. beim Verband beantragt werden kann. Wenige Tage später liegt die neue Lizenz im Briefkasten und Sie können mit Passagieren auf Tour gehen.

Gültigkeit der Passagierberechtigung


Die Passagierberechtigung kann prinzipiell nicht verfallen. Die Rechte der Passagierberechtigung dürfen allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der jeweilige Pilot in den letzten 90 Tagen mindestens drei Starts und Landungen absolviert hat.

 

Sollte die oben genannte Voraussetzung aus irgendeinem Grund nicht gegeben sein, so muss der Pilot erst die genannten Auflagen erfüllen. Danach darf er das Recht der Passagierberechtigung wieder ganz normal in Anspruch nehmen.