Umschulungen von ... auf Dreiachs über 120 kg Leermasse
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden. Die Ausbildungswege für Umschulungen zum Pilot auf aerodynamisch
gesteuerten ULs sind hier gemäß den Vorgaben des DULV aufgelistet:
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trike / Fußstart-UL
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm / Motorschirm-Trike
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für leichte Trikes bis 120kg Leermasse
Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder nach JAR-FCL-Lizenz
Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-C / -H
Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegel
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für aerodynamischen Ultraleichtflugzeugen mit einer Leermasse bis 120kg (Dreiachser-LL)
Ausbildung von Piloten mit Luftfahrerschein für Trike/Fußstart-UL
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
max. 5 h auf Trike werden angerechnet
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
Außenlandeübungen mit Fluglehrer
mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom externen Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz
Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
beglaubigte Kopie der gültigen Lizenz für Trike
Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
Praxis-Prüfprotokoll
Ausbildung von Piloten mit Luftfahrerschein für Motorschirme / Motorschirm-Trikes
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Für Inhaber einer Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trike bezieht sich die Theorieausbildung und -prüfung auf die Fächer Navigation, Luftrecht (nur Prüfung), Technik und Verhalten in
besonderen Fällen. Die Theorieprüfung in diesen Fächern wird von einem DULV-Prüfungsrat abgenommen.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
Außenlandeübungen mit Fluglehrer
mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
beglaubigte Lizenzkopie
Praxis-Prüfprotokoll
Ausbildung von Piloten mit Luftfahrerschein für Tragschrauber
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches
Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und
dokumentiert weden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
beglaubigte Lizenzkopie
Praxis-Prüfprotokoll
Ausbildung von Piloten mit Luftfahrerschein für leichte Trikes bis 120 kg Leermasse
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation
Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)
Die schriftliche Theorieprüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat abgenommen.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
max. 5 h auf Trike werden angerechnet
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
Außenlandeübungen mit Fluglehrer
mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
beglaubigte Lizenzkopie
Praxis-Prüfprotokoll
ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder Lizenz nach JAR-FCL (PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches
Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und
dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz
Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
beglaubigte Kopie der gültigen PPL
Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
Praxis-Prüfprotokoll
ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-C, PPL-H (PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches
Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
max. 20 h auf PPL-C / -H werden angerechnet
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
Außenlandeübungen mit Fluglehrer
mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung
mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
PPL-C: Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.
PPL-H: Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz
Kopie des gültigen SPL für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeugen mit einer Leermasse bis 120 kg
Einweisungsbestätigung einer registrierten Ausbildungseinrichtung
Praxisprüfprotokoll
Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um evtl. noch offene Fragen zu besprechen und sich persönlich ein Bild von unserer Flugschule mitsamt Flugzeugen und Piloten zu machen. Unterhalten Sie sich
mit unseren Fluglehrern, nehmen Sie Platz in unseren Flugzeugen. Gerne führen wir Ihnen auch unseren Flugsimulator vor. Der Termin ist zeitlich nicht begrenzt, wir nehmen uns die Zeit für Sie.