(1) Mit der Aushändigung eines Tickets oder einer schriftlichen Bestätigung des Chartervertragsschlusses über die Ancharterung eines von RUWE AERO betriebenen Luftfahrzeuggerätes inklusive Luftfahrzeugführern kommt ein wirksamer Vertrag über die Durchführung einer Beförderungsleistung nach Maßgabe der vertraglichen Regelung und unter Einbeziehung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
(2) Einzeltickets haben eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum, es sei denn, auf dem Ticket ist ein anderes Ablaufdatum ausdrücklich vermerkt. Flugbetrieblich bedingt berechtigen sie nur eine Person mit einem Maximalgewicht von bis zu 100 kg zu der ausgewiesenen Beförderung. Personen mit darüberliegendem Gewicht können nicht befördert werden.
(3) Die im Chartervertrag angegebenen Termine sind Fixtermine, die nur im Einvernehmen mit RUWE AERO abgeändert werden können.Die individuellen Regelungen des Chartervertrages, insbesondere zur Terminierung und Stornierung, sind vorrangig. Gleiches gilt für gebuchte (angefragte und durch RUWE AERO bestätigte) Rundflugtermine.
(4) Soweit ein Flug aus Gründen die in Abschnitt III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgelistet sind, nicht stattfinden kann, vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der Terminwünsche des Kunden drei Alternativtermine. Sollte es auch bei diesen Alternativterminen nicht zur Flugdurchführung kommen, erfolgt auf Kundenwunsch eine Rückerstattung der Ticketkosten durch RUWE AERO. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich bargeldlos und nur an den Einzahlenden, der den Einzahlungsbeleg (Quittung, Auszug eines Kontoauszuges o.ä.) sowie das Originalticket vorlegen kann. Bei einer Rückerstattung der Flugkosten auf Wunsch des Kunden werden 15% Bearbeitungsentgelt in Abzug gebracht. Der letztmögliche Zeitpunkt zur Absage durch den Ticketinhaber ist 48 Stunden vor Flugantritt, ansonsten verfällt das Ticket.
(1) Eine Flugbestätigung bzw. Buchung erfolgt erst nach Eingang der Flugkosten bei der RUWE AERO GmbH.
(2) Bei der Terminvereinbarung über unser Kontaktformular sind alle buchungsrelevanten Daten (vollständiger Name, Tel.-Nr., Gewicht und Geburtsdatum) und etwaige Anzeigen über besondere Umstände, wie etwa körperliche Gebrechen oder Schwangerschaft, mitzuteilen. Sollte der Fluggast zum vereinbarten Flugtermin verhindert sein, so hat er dies spätestens drei Kalendertage vor dem Flugtermin über das Kontaktformular unter www.ruwe.aero/kontakt/ mitzuteilen oder eine geeignete, Ersatzperson unter Angabe aller buchungsrelevanten Daten, ebensfalls über das Kontaktformular www.ruwe.aero/kontakt/ zu stellen. Sofern am Veranstaltungstag beim Check-In ein Fluggastwechsel erfolgt oder die im Abs.1 dieses Paragraphen notwendigen Daten nachzutragen sind, wird eine Umbuchungsgebühr i. H. v. EUR 10,00 fällig. Bei Nichterscheinen verfällt der Flugschein ersatzlos.
(3) RUWE AERO ist nur zur Flugdurchführung verpflichtet, wenn das vereinbarte Entgelt vor Flugdurchführung bei der RUWE AERO GmbH eingegangen ist. Erst nach Zahlungseingang erfolgt der
Ticketversand. Bei Verkauf über unseren Shop kann der Gutschein nach erfolgter Zahlung direkt ausgedruckt werden.
(4) Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Montrealer Übereinkommen. Nach den internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen und Sachschäden auf die dort genannten Summen beschränkt. Die Regelungen des Montrealer Übereinkommens sind im Zweifel vorrangig. In Ergänzung gilt Deutsches Recht. Schadenersatzansprüche im Hinblick auf vergebliche Fahrtkosten, Rücktransportkosten oder Verdienstausfall sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn RUWE AERO Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Im Übrigen haftet RUWE AERO nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Beförderung von Gepäck ist ausgeschlossen, soweit sich aus diesen AGB's nichts Gegenteiliges ergibt. Die in den Flugzeugen mitgenommenen Taschen und Rucksäcke dürfen folgende Artikel und Stoffe nicht enthalten:
Von den obigen Bestimmungen ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, soweit eine Gefährdung der Flugsicherheit ausgeschlossen ist. Die Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat das Recht, vor dem Start einzelne Passagiere, die unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen oder durch Ihr Verhalten einen sicherheitsgerechten Ablauf der Veranstaltung gefährden, von dem Flug auszuschließen. In diesem Fall ist eine Erstattung des Flugpreises ausgeschlossen.
(1) Ob ein Flug stattfindet oder nicht, ist abhängig von der aktuellen Wetterlage. Über die Durchführung des Fluges entscheidet allein der verantwortliche Luftfahrzeugführer. Bei Nichtdurchführung eines Fluges gelten die oben genannten Regelungen zur Alternativterminvereinbarung.
(2) Die Flugdurchführung ist darüber hinaus abhängig von der Einhaltung luftfahrtrechtlicher Bestimmungen. Diese Bestimmungen können im Einzelfall einer Flugdurchführung entgegenstehen. Bei Nichtdurchführung eines Fluges aus diesen Gründen gelten die Regelungen zur Alternativterminvereinbarung.
(1) RUWE AERO ist in keinem Fall verpflichtet, ein Ersatzluftfahrzeug gleichen oder ähnlichen Typs zur Verfügung zu stellen.
(2) Bei Rund- und Streckenflügen werden etwaige Übernachtungs- und andere Rücktransportkosten grundsätzlich nicht erstattet.
(1) Es gelten die jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preislisten.
(2) Für Reisen gelten gesonderte Bedingungen.
(3) Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis bestehenden Ansprüche ist HRB Amtsgericht Frankfurt/Oder.